Fördernde Mitglieder (s. Beitrittserklärung) gem. § 2 Ziffer 1b) der Satzung konnten werden: Genossenschaften oder Genossenschaftsverbände bzw. dem Genossenschaftsverbund angehörende Unternehmen. Diese Mitglieder nahmen Förderaufgaben wahr und wurden auch zur Delegiertenversammlung eingeladen. Über einen "Beirat" konnten sie Vorstand und Präsidium beraten.
Die fördernden Mitglieder sind mit ihrer eigenen Website verlinkt. Nutzen Sie die Gelegenheit und informieren Sie sich direkt.