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Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung.
Sie ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Dies wird auch dadurch gewährleistet, dass die Mittel der Stiftung (gem. § 58 Nr. 1 AO) und die Zuschüsse in Form von Zahlungen ausschließlich in definierte Förderungen aus den Bereichen Kultur und Denkmalschutz, Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung fließen. Stifter sowie künftige Zustifter erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln der Stiftung.
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