Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Zweck der Stiftung ist die Förderung von Kultur und Denkmalschutz, Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung.
Die Stiftung soll durch einen aus mindestens zwei und höchstens fünf Personen bestehenden Vorstand sowie durch ein aus mindestens fünf und höchstens fünfundzwanzig Personen bestehendes Kuratorium verwaltet werden. Der Vorstand kann einen Beirat bilden, der nicht mehr als fünf Personen umfassen darf.
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