Stiftungssatzung

Der 1983 zunächst unter dem Namen „Förderkreis Raiffeisen / Schulze Delitzsch“ gegründete Verein hat bis einschließlich 2004 als „Förderkreis der Genossenschaftsmitglieder“ vielfältige Projekte gemäß der Satzung entwickelt und finanziell gefördert. Mehr als 150.000 Mitglieder haben mit einem einmaligen Beitrag die Voraussetzungen hierzu geschaffen. Genossenschaftsbanken, ländliche und gewerbliche Genossenschaften, Unternehmen des genossenschaftlichen Finanzverbundes und Verbände haben die Anliegen des Förderkreises unterstützt und ihre eigenen Mitglieder und die des Förderkreises über die Vereinsaktivitäten informiert.

Nach eingehender Prüfung hat die Delegiertenversammlung am 09.11.2004 beschlossen, den Verein in eine Stiftung umzuwandeln. Die Organe des Vereins sind davon überzeugt, dass die Vereinsziele in Zukunft durch eine Stiftung besser erreicht werden können.

§ 2 Gemeinnütziger Zweck (Auszug)
(1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
(2) Zweck der Stiftung ist die Förderung von Kultur und Denkmalschutz, Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung.
(3) Der Stiftungszweck wird verwirklicht durch zusätzliche Beschaffung von Mitteln (gem. § 58 Nr. 1 AO) und insbesondere durch Zahlungen
a) zur Erhaltung und Ausbau des Raiffeisenmuseums im Geburtshaus von Friedrich Wilhelm Raiffeisen in Hamm/Sieg,
b) zur Erhaltung des vom Förderkreis der Genossenschaftsmitglieder e.V. zur Verdeutlichung der Entwicklung der Genossenschaften eingerichteten Archivs,
c) zur Erhaltung der in Delitzsch vorhandenen Gedenkstätten für Hermann Schulze-Delitzsch,
d) an die Forschungsgesellschaft für Genossenschaftswesen Münster e.V.
e) an das Genossenschaftliche Berufskolleg Westfalen in Münster. (4) Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(5) Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Der Stifter oder die künftigen Zustifter erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Stiftung.

Die vollständige Satzung laden Sie bitte hier herunter:
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