Zustiftungen

Haben Sie darüber hinaus schon einmal über die Möglichkeit einer Zustiftung nachgedacht? Wenn Sie im Genossenschaftsbereich tätig waren oder durch Ihre Genossenschaft Hilfe oder besondere Vorteile erfahren haben und sich dem Genossenschaftswesen und damit den Gründern verbunden fühlen, können Sie sich bei uns mit einer Zustiftung ihr persönliches, dauerhaftes Andenken schaffen. Ein Beispiel für ein solches Andenken ist der vom Förderkreis der Genossenschaftsmitglieder e.V. in 2004 mit eingerichtete Hubert Weigt Gedächtnisfond.

Ihre Fragen zu einer möglichen Zustiftung beantworten wir Ihnen gerne. Senden Sie uns einfach eine E-Mail kontakt@stiftung-der-genossenschaftsmitglieder.de oder rufen Sie uns an (Tel.: 0211 16091-4667).